Kurz gesagt: Ziehst du innerhalb der Schweiz um, zahlst du für das ganze Jahr dort Steuern, wo du am 31. Dezember wohnst. Das gilt auch für einen Umzug zwischen zwei Zürcher Gemeinden.
Der 31. Dezember entscheidet
Massgebend ist dein Wohnsitz am Ende des Steuerjahres. Ziehst du im Juni von Winterthur nach Zürich, versteuerst du das ganze Jahr in der Stadt Zürich – mit deren Steuerfuss. Ziehst du in einen anderen Kanton, ist der neue Kanton für das ganze Jahr zuständig.
Warum das wichtig ist
Jede Gemeinde hat ihren eigenen Steuerfuss. Bei gleichem Einkommen fällt die Steuerrechnung deshalb je nach Gemeinde unterschiedlich aus. Planst du einen Umzug gegen Ende Jahr, lohnt sich ein Blick auf den Steuerfuss der alten und der neuen Gemeinde.
Was du nach dem Umzug tun musst
- Melde dich möglichst rasch bei der Einwohnerkontrolle deiner neuen Gemeinde an.
- Die nächste Steuererklärung bekommst du von deiner neuen Wohngemeinde.
- Gib deine neue Adresse auch deinem Arbeitgeber, deiner Bank und deiner Krankenkasse an.
Häufige Fragen
Kann ich Umzugskosten abziehen?
Nein, private Umzugskosten sind nicht abziehbar.
Und wenn ich ins Ausland ziehe?
Dann endet deine Steuerpflicht in der Schweiz mit dem Wegzug, und es gelten besondere Regeln. Melde dich frühzeitig beim Steueramt deiner Gemeinde.
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