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Frist verpasst? So bekommst du mehr Zeit für die Steuererklärung

Fabian Knup · 13. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Im Kanton Zürich ist die Steuererklärung bis am 31. März des Folgejahres fällig. Brauchst du mehr Zeit, stellst du vor Ablauf der Frist ein Gesuch um Fristerstreckung. So kannst du die Frist bis spätestens 30. November verlängern.

Bis wann muss ich einreichen?

Die ordentliche Frist ist der 31. März. Dein persönliches Datum steht auf der Steuererklärung.

So beantragst du mehr Zeit

  1. Halte deine Steuererklärung bereit. Darauf stehen die Angaben, die du für das Gesuch brauchst.
  2. Stell das Gesuch beim Steueramt deiner Gemeinde. In der Stadt Zürich geht das zum Beispiel online über den QR-Code auf deiner Steuererklärung.
  3. Mach es vor Ablauf der Frist. Ein Gesuch nach Fristablauf wird in der Regel abgelehnt.

Ein rechtzeitig eingereichtes erstes Gesuch gilt im Kanton Zürich als bewilligt, wenn du nichts Gegenteiliges hörst. Eine Verlängerung über den 30. November hinaus gibt es nur bei ausserordentlichen Gründen, zum Beispiel Krankheit.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Zuerst bekommst du eine Mahnung mit einer neuen, kurzen Frist. Du bist damit nicht allein: Im Kanton Zürich erhielten 2024 gut 60’000 Personen eine Mahnung. Reagierst du auch darauf nicht, schätzt das Steueramt dein Einkommen selbst ein – meist nicht zu deinen Gunsten –, und es droht eine Busse.

Häufige Fragen

Muss ich einen Grund angeben?
Für eine Verlängerung bis 30. November in der Regel nicht.

Kann ich eine Mahnfrist verlängern?
Nein. Mahnfristen können nicht erstreckt werden. Reich die Steuererklärung dann so schnell wie möglich ein.

Muss ich in der Zwischenzeit schon Steuern zahlen?
Die provisorische Rechnung läuft unabhängig von der Frist. Wer sie rechtzeitig bezahlt, vermeidet Verzugszinsen.

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