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Deine erste Steuererklärung im Kanton Zürich: so geht’s

Dario Piccinno · 20. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Im Kanton Zürich reichst du deine Steuererklärung bis am 31. März des Folgejahres ein. Du brauchst vor allem deinen Lohnausweis, deine Kontoauszüge mit Stand 31. Dezember und die Belege für deine Abzüge. Mit guter Vorbereitung ist das an einem Abend erledigt.

Wann bekomme ich meine erste Steuererklärung?

Spätestens wenn du volljährig bist, schickt dir das Steueramt deiner Wohngemeinde eine eigene Steuererklärung – auch wenn du noch in Ausbildung bist oder wenig verdienst. Wer sie bekommt, muss sie ausfüllen.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Lohnausweis von jedem Arbeitgeber, auch vom Nebenjob
  • Kontoauszüge mit Saldo per 31. Dezember und den Zinsen
  • Bescheinigung der Säule 3a, falls du einzahlst
  • Übersicht deiner Krankenkassenprämien
  • Belege für weitere Abzüge, zum Beispiel Weiterbildung, Spenden oder selbst bezahlte Krankheitskosten

Schritt für Schritt

  1. Persönliche Angaben prüfen: Name, Adresse, Zivilstand, Beruf.
  2. Einkommen erfassen: Die Zahlen stehen auf deinem Lohnausweis.
  3. Abzüge eintragen: Fahrkosten, Verpflegung, Berufsauslagen, Säule 3a, Versicherungen.
  4. Vermögen angeben: alle Konten und Wertschriften mit Stand 31. Dezember.
  5. Prüfen und einreichen: online oder auf Papier beim Steueramt deiner Gemeinde.

Was passiert danach?

Das Steueramt prüft deine Angaben und schickt dir die Veranlagung, also die definitive Berechnung deiner Steuern. Bist du nicht einverstanden, kannst du innert 30 Tagen Einsprache erheben. Meist bekommst du vorher eine provisorische Rechnung. Sie wird am Ende mit der definitiven Rechnung verrechnet.

Häufige Fragen

Muss ich auch bei tiefem Einkommen eine Steuererklärung machen?
Ja. Wer eine Steuererklärung erhält, muss sie ausfüllen – auch mit einem Lehrlingslohn. Bei tiefen Einkommen fällt oft wenig oder gar keine Einkommenssteuer an.

Kann ich die Frist verlängern?
Ja, mit einem Gesuch vor Ablauf der Frist. Möglich ist eine Verlängerung bis spätestens 30. November.

Was passiert, wenn ich nichts einreiche?
Du bekommst eine Mahnung. Reichst du trotzdem nicht ein, schätzt das Steueramt dein Einkommen selbst ein, und es droht eine Busse.

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