Kurz gesagt: Als Angestellte:r im Kanton Zürich kannst du vor allem Fahrkosten, Verpflegung, Berufsauslagen, die Säule 3a und Versicherungsprämien abziehen. Viele junge Erwerbstätige vergessen mindestens einen dieser Abzüge – und zahlen so jedes Jahr mehr als nötig.
Die wichtigsten Abzüge im Überblick
| Abzug | Was zählt | Höhe im Kanton Zürich |
|---|---|---|
| Säule 3a | Einzahlungen auf dein 3a-Konto | bis CHF 7’258 pro Jahr (2026, mit Pensionskasse) |
| Übrige Berufsauslagen | Pauschale für Arbeitsmittel, Fachliteratur usw. | 3 % des Nettolohns, mind. CHF 2’000, max. CHF 4’000 |
| Verpflegung | wenn du über Mittag auswärts isst | CHF 15 pro Arbeitstag, max. CHF 3’200 (mit Kantine oder Lunch-Checks: CHF 7.50, max. CHF 1’600) |
| Fahrkosten | ÖV zwischen Wohn- und Arbeitsort | effektive Kosten, max. CHF 5’200 (Staatssteuer) bzw. CHF 3’300 (Bundessteuer) |
| Velo | Velo, E-Bike oder Motorfahrrad mit gelbem Kontrollschild | Pauschale CHF 700 |
| Weiterbildung | berufsorientierte Aus- und Weiterbildung | bis CHF 12’400 (Staatssteuer) bzw. CHF 13’000 (Bundessteuer) |
| Krankheitskosten | selbst bezahlte Kosten, z. B. Zahnarzt | soweit sie 5 % des Reineinkommens übersteigen |
Werte gemäss Wegleitung des Kantonalen Steueramts Zürich (Steuerperioden 2025/2026). Einzelne Beträge werden regelmässig angepasst.
Fahrkosten: was zählt?
Abziehbar sind grundsätzlich die Kosten für den öffentlichen Verkehr. Das Auto zählt nur, wenn dir der ÖV nicht zumutbar ist – dann mit 70 Rappen pro Kilometer, ab dem Steuerjahr 2026 mit 75 Rappen. Bezahlt dein Arbeitgeber deinen Arbeitsweg, ist auf dem Lohnausweis das Feld F angekreuzt. Dann entfällt der Abzug.
Pauschale oder effektive Kosten?
Für die übrigen Berufsauslagen genügt die Pauschale, ganz ohne Belege. Sind deine tatsächlichen Kosten höher, kannst du sie stattdessen einzeln abziehen. Dann brauchst du für jede Ausgabe eine Quittung.
Säule 3a: der grösste Hebel
Jeder Franken, den du in die Säule 3a einzahlst, senkt dein steuerbares Einkommen. Je nach Einkommen und Gemeinde sparst du mit dem vollen Betrag rund CHF 1’000 bis 2’500 Steuern pro Jahr. Wichtig: Die Einzahlung muss bis am 31. Dezember auf dem 3a-Konto sein.
Mit Kindern: Drittbetreuung
Bezahlst du für Kita oder Tagesfamilie, kannst du pro Kind und Jahr rund CHF 25’000 an Betreuungskosten abziehen.
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