Zum Inhalt springen
Zurück zum Blog

Lernende und Studierende: Muss ich eine Steuererklärung machen?

Fabian Knup · 22. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Ja. Sobald du volljährig bist und vom Steueramt eine Steuererklärung bekommst, musst du sie ausfüllen – auch mit Lehrlingslohn, Nebenjob oder ganz ohne Einkommen. Die gute Nachricht: Bei tiefen Einkommen fällt oft wenig oder gar keine Einkommenssteuer an.

Was gehört in die Steuererklärung?

  • Lohnausweise von Lehrbetrieb, Nebenjob oder Praktikum
  • Kontoauszüge mit Stand 31. Dezember
  • Deine Krankenkassenprämien

Welche Abzüge kann ich machen?

  • Arbeitsweg: dein ÖV-Abo zwischen Wohnort und Lehrbetrieb oder Arbeitsplatz
  • Verpflegung: wenn du über Mittag nicht nach Hause kannst, CHF 15 pro Arbeitstag – mit Kantine oder Lunch-Checks die Hälfte
  • Übrige Berufsauslagen: eine Pauschale von 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2’000, höchstens CHF 4’000
  • Säule 3a: lohnt sich, sobald du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hast

Und die Ausbildungskosten?

Kosten bis zu deinem ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II, also Lehre oder Matura, kannst du nicht abziehen. Danach sind berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten abziehbar – bei der Zürcher Staatssteuer bis CHF 12’400 pro Jahr. Das bringt dir aber nur etwas, wenn du auch ein Einkommen hast, von dem du sie abziehen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich Stipendien angeben?
Stipendien sind in der Regel steuerfrei. Gib sie trotzdem an, wenn das Formular danach fragt.

Muss ich mein Erspartes angeben?
Ja, alle Konten mit Stand 31. Dezember gehören in die Steuererklärung. Bei kleinen Vermögen fällt aber keine Vermögenssteuer an.

Ich habe gar kein Einkommen. Muss ich trotzdem einreichen?
Ja. Füll die Steuererklärung aus und reich sie ein – auch wenn sie fast leer ist.

Mit dexi machst du deine Steuererklärung in rund 5 Minuten – inklusive aller Abzüge, die dir zustehen. Bis CHF 30’000 Einkommen ist dexi gratis.

Jetzt kostenlos starten →